Dr. AUMER
engineering
Fachplaner für
EnergieEffizienz
DerEnergieDoktor.
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Energieausweis.
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab dem 1. Juli 2008 einen
Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.
Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing
eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich
gemacht werden.
Wir sind von der Deutschen Energie Agentur (dena) zugelassen und können Ihnen
für Ihr Objekt den passenden qualifizierten Energieausweis ausstellen.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Dr. Erwin Aumer. Beratungstelefon 09977/9550 oder eMail |
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