Dr. AUMER
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Gutachten.GerichtsgutachtenBeauftragung durch Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in Beweissicherungsverfahren. Die Abrechnung erfolgt nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).PrivatgutachtenBeauftragung durch private-, gewerbliche- und öffentliche Auftraggeber zur Ermittlung und Bewertung von Schäden und Ursachen. Die Abrechnung erfolgt nach freier Vereinbarung zwischen Auftraggeber und dem Sachverständigen.SchiedsgutachtenBeauftragung durch Schiedsgutachtenabrede, die von beiden Parteien zur Ermittlung und Bewertung von Schäden und Ursachen getroffen wird. Der Schiedsgutachter fällt den Schiedsspruch, der für beide Parteien verbindlich ist. Durch Schiedsgutachten werden kostspielige und langwierige Gerichtsprozesse vermieden. Die Abrechnung erfolgt nach freier Vereinbarung zwischen Auftraggebern und dem Sachverständigen.Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne. |
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