Dr. AUMER engineering
Fachplaner für EnergieEffizienz

DerEnergieDoktor.

Gutachten.

Gerichtsgutachten

Beauftragung durch Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in Beweissicherungsverfahren. Die Abrechnung erfolgt nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).

Privatgutachten

Beauftragung durch private-, gewerbliche- und öffentliche Auftraggeber zur Ermittlung und Bewertung von Schäden und Ursachen. Die Abrechnung erfolgt nach freier Vereinbarung zwischen Auftraggeber und dem Sachverständigen.

Schiedsgutachten

Beauftragung durch Schiedsgutachtenabrede, die von beiden Parteien zur Ermittlung und Bewertung von Schäden und Ursachen getroffen wird. Der Schiedsgutachter fällt den Schiedsspruch, der für beide Parteien verbindlich ist. Durch Schiedsgutachten werden kostspielige und langwierige Gerichtsprozesse vermieden. Die Abrechnung erfolgt nach freier Vereinbarung zwischen Auftraggebern und dem Sachverständigen.

 

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Dr. Erwin Aumer. Beratungstelefon 09977/9550 oder eMail

DerEnergieDoktor.